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Heu- und Strohlagerung

17. 01. 27
posted by: Kilian Peters
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Heumessung

 

 


Unter bestimmten Voraussetzungen neigen Heu und Stroh nach ihrer Einlagerung durch chemische und biologische Reaktionen zur Selbsterhitzung und anschließender Selbstentzündung. Um der Gefahr der Selbstentzündung entgegenzuwirken, sollte der Landwirt bereits am Tag der Einlagerung beginnen regelmäßige Temperaturkontrollen durchzuführen und zu protokollieren.
Dieses wird mit einer sogenannten Heusonde durchgeführt.

Empfohlene Vorgehensweise:

1.) Die Einlagerung ist so zu organisieren, dass jeder Punkt mit der Messsonde erreicht werden kann. Sinnvoll ist, die Lagerstätte in Temperaturmessbereiche einzuteilen. Jeder Temperaturmessbereich sollte eine Grundfläche von 20 m² bzw. ein Volumen von 80 m³ nicht überschreiten. Die Messpunkte sind gleichmäßig verteilt über den gesamten Heuvorrat anzuordnen.

 

2.) Alle Temperaturmessungen sind mit der Angabe des Datums, der Messstelle und der Messtiefe in ein Nachweisheft einzutragen. Es ist vorteilhaft, von jedem Lagerort eine Skizze anzufertigen. Das Nachweisheft dient in erster Linie dazu, dass bei einem eventuellen Brand gegenüber der Untersuchungsbehörde und dem Feuerversicherer der Nachweis der Temperaturkontrolle erbracht werden kann.

3. Die Temperaturmessung sollte sofort nach der Einlagerung erfolgen. Die Temperaturkontrolle sollte über einem Zeitraum von mind. 3 Monaten nach folgender Tabelle erfolgen:

   

 Zeitraum nach Einlagerung Messungen 
 1. Woche   täglich
 2. Woche   täglich
  3. Woche  jeden zweiten Tag
 4. Woche  zweimal pro Woche
 5. Woche  zweimal pro Woche
 ab 6. Woche bis Ende der Kontrollzeit  einmal pro Woche

 

An die hierbei ermittelten Temperauren sind die nachfolgenden Maßnahmen gebunden.

 

 Temperatur  Maßnahmen  Messintervall
 bis 45 °C  Temperaturen sind unbedenklich- keine Gefahr!    täglich 
 45 °C bis 60 °C  Bedenklich - die Temperaturen sollten ständig kontrolliert werden.  alle 12 Stunden – ab 50 °C alle 6-8 Stunden
 über 60 °C   Brandgefährlich - kritischer Bereich, wahrnehmbarer Brand- und Röstgeruch, ständige Messung an erhitzter Stelle, Feuerwehr benachrichtigen, Vor-Ort-Termin mit Gemeinde- /Ortsbrandmeister vereinbaren  Mind. alle 3 Stunden
 über 70 °C   Akute Brandgefahr - sofort die Feuerwehr alarmieren (Notruf 112  

 

 

Brandgefährliche Erntevorräte (über 60°C) dürfen nur unter Aufsicht der Feuerwehr (löschbereit!) abgetragen werden. Der Stapel ist im Bereich des Glutzentrums anzuschneiden. Vorsicht! Beim Anschneiden bzw. Abtragen kann das Erntegut plötzlich entflammen. Das überhitzte Lagergut muss auf einer großen Fläche gut aufgelockert und dünnschichtig ausgebreitet werden. Zu Gebäuden ist ein genügender Abstand einzuhalten. Windrichtung beachten! 

 

Quellen: Wikipedia; Merkblatt: Vorbeugender Brandschutz bei der Heu- und Strohlagerung des LFV Niedersachsen.